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Bauen & Wohnen |
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 |  | Liebe Besucher,
hier finden Sie Wissenswertes, Tipps und Angebote rund um das Thema Bauen und Wohnen. Wir helfen Ihnen den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.
Ihre Redaktion Bochum-Stadt.net |  |
|  | |  | Redaktion Bauen & Wohnen Bochum |  |  | SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN MIT BAUTRÄGERN
Bei Vertragsverhandlungen denken Sie immer daran: Nur vor der Unterschrift können Sie Ihren zukünftigen Bauvertrag mit gestalten. Lassen Sie sich deshalb zeitlich nicht unter Druck setzen. Besuchen Sie Referenzobjekte des Anbieters und sprechen Sie mit ehemaligen Bauherrn über ihre Erfahrungen mit dieser Firma. Schauen Sie sich die juristischen Klauseln (das Kleingedruckte) und die so genannte Baubeschreibung (detaillierte Angaben zur Ausstattung des Hauses) genau an. Achten Sie dabei auch auf die Aufgaben, die sie als Bauherr übernehmen sollen. Bei Zweifeln sollten Sie die Unterlagen unbedingt von einem unabhängigen Experten prüfen lassen. Bestehen Sie darauf, dass die Firma Ihnen die Termine für Baubeginn, Bauabnahme, Fertigstellung nennt. Am besten halten Sie auch diese Daten vertraglich fest. Denn nur was im Vertrag steht, können Sie später auch einfordern. Was nicht aufgeführt wird, kann im Nachhinein zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem Hausanbieter führen.
Festpreis. Prüfen Sie penibel, welche Leistungen der Festpreis einschließt. Sonst kann es hinterher zu teuren Überraschungen kommen: Zum Beispiel, dass Sie die Erschließungskosten des Grundstücks zusätzlich bezahlen müssen. Erst wenn Ihnen alle Angaben vorliegen, können Sie eine risikofreie Finanzierung sicher stellen und Nachfinanzierungen vermeiden.
Baubeschreibung. Eine gute Beschreibung führt sämtliche Leistungen und Materialien sowie deren Preise auf. Unvollständige Angaben bergen ein hohes Risiko, da der Anbieter nur verpflichtet ist, die im Vertrag erwähnten Arbeiten auszuführen. Deshalb ist es unerlässlich, die Baubeschreibung penibel zu kontrollieren. Auch dabei kann es sich lohnen, Experten einzubeziehen. Sonst droht womöglich, etwa die Fliesenarbeiten selbst organisieren und separat bezahlen zu müssen..
Sonderwünsche. Sprechen Sie mit dem Bauträger über all Ihre Vorstellungen, die durch die Baubeschreibung nicht abgedeckt sind. Klären Sie genau ab, ob sich diese Sonderwünsche realisieren lassen und welchen Aufpreis ihr Vertragspartner dafür verlangt. Achten Sie darauf, dass diese Änderungen in der Baubeschreibung konkret genannt werden.
Qualitätssicherung. Eine sorgfältige Baubegleitung ist die Voraussetzung dafür, schließlich in ein solides Haus ohne Mängel einzuziehen. Bei den einzelnen Abnahmen während der Bauphase und bei der Schlussabnahme ist es ratsam, sich von einem unabhängigen Architekten begleiten zu lassen, der Ihre Interessen auf der Baustelle vertritt. Der Experte stößt vielleicht auf undichte Stellen, die ihre Heizkosten stark erhöhen. So kann sich die Ausgabe für den Fachmann rasch bezahlt machen.
Quelle: Webseite: http://www.vz-nrw.de |
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|  | |  | Eigenheim nicht auf Sand bauen
Neuer Ratgeber "Baufinanzierung" hilft bei der Suche der optimalen Finanzierung.
In Zeiten bröckelnder Rentenansprüche rückt auch die Anschaffung einer eigenen Immobilie zur Alterssicherung wieder stärker in den Mittelpunkt. Wer im Alter auf die Zahlung einer Miete verzichten kann, hat mehr Geld zum Leben. Günstige Zinskonditionen lassen die Finanzierungsraten selbst bei kleinem Eigenkapital immer näher an ein entsprechendes Mietniveau rücken.
Hat man sich für den Erwerb der eigenen vier Wände entschieden, beginnt die Jagd nach einer möglichst günstigen und auf die persönlichen Verhältnisse optimal abgestimmten Finanzierung. Das notwendige Handwerkszeug zur eigenständigen Planung und Umsetzung der Finanzierung bietet der neue Ratgeber "Die Baufinanzierung".
Die Finanzierung sollte wohlüberlegt sein, damit nicht unnötigerweise Tausende Euro zuviel bezahlt werden oder in Extremfällen der Verlust der eigenen vier Wände wegen finanzieller Probleme droht. Leicht verständlich vermittelt der Ratgeber auf 166 Seiten das nötige Grundwissen und wichtige Zusammenhänge rund um das Thema Baufinanzierung. Somit ist der Ratgeber eine optimale Vorbereitung, um dem Fachchinesisch der Geldinstitute und Finanzierungsvermittler nicht hilflos ausgeliefert zu sein.
Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber kann zum Preis von 18,90 € Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bestellt werden beim:
Versandservice des vzbv, Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
Tel: 0 29 62 - 90 86 47
Fax: 0 29 62 - 90 86 49
eMail: versandservice@vzbv.de.
Im Internet können Sie im vzbv-shop bestellen unter Ratgeber Baufinanzierung.
Das vollständige Ratgeberangebot finden Sie im vzbv-Shop: www.ratgeber.vzbv.de.
Achtung: ab 1.11.2004 geänderte Versand-und Portokosten:
Für Bücher im Wert von bis zu 15 € betragen die Versandkosten 2,50 € , für Bücher im Wert von über 15 € sind es 4 €.
Webseite: http://www.vzbv.de |
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|  | |  | Neue KfW-Kredite
Die KfW-Bankengruppe ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Mittelbereitstellung für die Nutzung Erneuerbarer Energien geht.
Wird die Sanierung einer Heizung mit dem Einbau z.B. einer Solarwärmeanlage kombiniert, winken über das Gebäudesanierungsprogramm der KfW günstige Zinssätze.
Darüber hinaus gewährt das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Doch es gibt noch eine ganze Reihe weiterer neuer Förderprogramme.
So wird z.B. der Bau von KfW-geförderten Energiesparhäusern wird im Programm "Ökologisch bauen" zusammengefasst.
Informieren Sie sich ausführlicher über das OnlineMagazin:
Webseite: http://www.eko-news.de |
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|  | |  | Mietrecht! Mietminderung nach der Bruttomiete.
Wer aufgrund von Mängeln der Mietsache berechtigt ist, nur eine geringere Miete zu zahlen, also die Miete nach § 536 BGB um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern, trägt ein hohes Risiko, da im Streitfall erst das Gericht entscheidet, in welchem Umfang die Minderung gerechtfertigt war. Da ist es hilfreich, wenn die einzelnen Mängel sauber dokumentiert sind und beweisbar dargelegt werden können. Natürlich muss dem Vermieter Gelegenheit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen. Schließlich sollte die Minderung dann auch erklärt werden.
Die Frage war schließlich, von welchem Betrag sich die Minderung errechnet. Hier gab es bislang die verschiedensten Auffassungen. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6.4.2005, AZ XII ZR 225/03) hat jetzt klargestellt: Es kann ein bestimmter Prozentsatz der Bruttomiete, also der Miete einschließlich aller Heiz- und Nebenkosten abgezogen werden.
Beispiel: Nettomiete: 500,00 € plus 150,00 € Nebenkostenvorauszahlung plus 150,00 € Heizkostenvorauszahlung = 800,00 € Gesamtmiete: Mietminderung 10 % = 80,00 €.
Vor dem Urteil wäre überwiegend nur eine Minderung von 10 % der Nettomiete = 50,00 € zuerkannt worden.
Verfasser: RA. Dr. Richard Kober, Fachanwalt für Familienrecht, Kanzlei Dr. Kober und M. Doll, Köln-Porz
Webseite: http://www.kober-doll.de |
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