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Zeitwertkonten |
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 | Ein Zeitwertkonto ist ein in Geld über das Unternehmen für den Mitarbeiter geführtes und an den Mitarbeiter verpfändetes Anlagekonto, in das er nach eigenem Ermessen aus seinen sämtlichen möglichen Gehaltsbestandteilen - wann, wie oft und soviel er möchte - steuer- und sozialabgabenfrei sparen kann. Gespart werden kann in Investmentfonds und/oder in Versicherungen. |  | |  | Zeitwertkonten |  |  | |  | |  | Buchler Capital Management
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, 50% Steuer- und SV-Quote, "verzichtet" monatlich auf 100 Euro Nettogehalt. 100 Euro netto entsprechen in diesem Fall 200 Euro Bruttogehalt. Zuzüglich 40 Euro Arbeitgeberanteile SV-Versicherung (20% vom Bruttogehalt), ergeben zusammem 240 Euro Anlage ins Zeitwertkonto.
So werden aus 100 Euro Netto-Einkommensverzicht 240 Euro Sparanlage
Bis hierhin sind Zeitwertkonten gleich den betrieblichen Altersvorsorgen. Die weiteren Vorteile von ZWK:
Arbeitnehmerfinanzierungen (="Entgeltumwandlung") und Arbeitgerberzuschüsse oder -finanzierungen sind ohne Obergrenze steuer- und sozialabgabenfrei
Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gelangt ebenfalls in die Besparung.
verwendet werden Zeitwertkonten zur Ausfinanzierung von Vorruheständen, Altersteilzeiten, vorübergehenden bezahlten Freistellungsphasen (bspw. Sabbaticals um Auftragsschwankungen ohne Kündigungen abzufangen). Entsprechend flexibel sind die Möglichkeiten der Besparungen und Entnahmen.
Sämtliche Gehaltsbestandteile sind nach Belieben besparbar, auch Weihnachtsgeld, Boni, Prämien und Überstundenvergütungen.
Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen nach gegenwärtiger Rechtslage 1/3 ihres regelmässigen Einkommens steuerfrei in ein ZWK wandeln. ZWK sind somit ein gutes Instrument, steuerfrei Gewinne zu entnehmen.
Die Versteuerung und SV-Verbeitragung erfolgt "nachgelagert" bei Inanspruchnahme durch den vorgesehenen Zweck oder längerer Arbeitslosigkeit
Zeitwertkontenguthaben können auf einmal, in Teilen oder in eine betriebliche Altersvorsorge gewandelt als Rente in Anspruch genommen werden
Guthaben aus Zeitwertkonten sind vererbbar.
Guthaben aus ZWK sind insolvenzsicher, da an den Mitarbeiter verpfändet
Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung von Zeitwertkonten sind vernachlässigbar gering. Die Verbuchung erfolgt meist über ein entsprechendes DATEV-Modul.
Zeitwertkonten sind auf jeden neuen Arbeitgeber übertragbar.
Zeitwertkonten sind "scheidungssicher", da ZWK-Guthaben als Ansprüche auf zukünftige Freistellungen nicht Gegenstand von Versorgungs- und Vermögensausgleichen sind.
Arno Buchler, Diplom-Volkswirt
Beethovenstrasse 21 47226 Duisburg
Tel. 02065 56090 Mobil 0160 962 522 55 Fax 02065 678 648
Webseite: http://www.buchlercapital.net |
|  | |  | |  | |  | Buchler Capital Management
I.) Rubrik „Versicherungen“:
Sparen in Rentenversicherungen – besonders effektiv in ein Zeitwertkonto oder eine Direktversicherung über den Betrieb
“Sparen über den Betrieb“ geschieht steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt und ist damit naturgemäss die effektivste Form des Sparens in Rentenversicherungen. Gelangt doch hierbei oftmals – je nach individueller Steuer- und SV-Abgabenquote – das doppelte des für den Sparbeitrag nötigen „Nettogehaltsverzichts“ zur Anlage. Üblicher weise findet betriebliches Sparen in Rentenversicherungen als betriebliche Altersvorsorge im Rahmen des Durchführungsweges der „Direktversicherung“ statt. Eine noch deutlich vorteilhaftere Form des Versicherungssparens über den Betrieb sind „Zeitwertkonten“. Unter gewissen Vorraussetzungen können Sie Ihre bislang privat aus dem Nettogehalt besparte Police als Direktversicherung und – noch besser – zur Besparung eines Zweitwertkontos verwenden. Eine Erklärung was ein Zeitwertkonto im Detail ist und wie Arbiteitnehmer und Arbeitergeber dieses sinnvoll nutzen können finden Sie hier. Die Erklärung von Direktversicherungen und betrieblicheAltersvorsorgen und wie Arbeitnehmer und Arbeitergeber diese sinnvoll nutzen können finden Sie hier .
Näheres finden Sie auch unter www.buchlercapital.net/8.html
II.) Rubrik „Zeitwertkonten“:
Zu dem bereits bestehenden Text könnte noch unmittelbar anschliessend der Folgende hinzukommen:“
Verwendungsbeispiele von Zeitwertkonten:
Fall: Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I, einer Steuerquote von 29% und Sozialversicherungsabgaben von 21% zuzüglich Arbeitgeberanteil SV-Abgaben von 20%. Der Arbeitnehmer ist 35 Jahre alt und wird 85 Jahre alt. Sein monatliches Bruttoeinkommen beträgt derzeit 2.300 Euro***.
In den folgenden Beispielen unterstellt sind 100,-€ monatlicher Nettogehaltsverzicht, der entsprechend den Bedingungen des o.g. Falles zu 240,-€ monatlicher Anlage in ein Zeitwertkonto führt***.
1. Beispiel, Berechnung einer Ruhestandszusatzrente aus ZWK ab 63:* Die Zusatzrente aus ZWK ist dann vor Steuern und auf Basis der heutigen (!) Kaufkraft, 1.210,-€ pro Monat und mit dann jährlichem Inflationsausgleich.
2. Beispiel, Berechnung eines Altersvorruhestandes vom 60. bis zum 67.**: Der Mitarbeiter erhält daraus ab Vollendung des 60. Lebensjahres 7Jahre lang 2509 € pro Monat mit Inflationsausgleich, um dann mit 67 regulär in Rente zu gehen.
3. Beispiel, Finanzierung vorübergehender Freistellungsphasen aus Überstunden: Während sechs Monaten werden pro Monat 40 Überstunden geleistet die mit 25% Aufschlag vergütet werden. Selbige werden nicht ausbezahlt, sondern in ein Zeitwertkonto gespart.
Der Mitarbeiter könnte sich daraus bspw. während einer schwachen Auftragslage für zwei Monate und eine Woche bei vollem Bruttogehalt freistellen lassen.
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Berechnen Sie Ihre Bedarfe und Wünsche: www.buchlercapital.net/10.html
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* In den Beispielen 1 und 2 ist eine Anlage in Aktienfonds mit einer Anlageverzinsung von 9,22 % pro Jahr unterstellt, was min. der durchschnittlichen Rendite von Aktien auf Basis des MSCI World in den vergangenen 50 Jahren entspricht. In den Entnahmephasen ist eine Verzinsung des Kapitalstocks von 5,5% unterstellt, somit eine konservative Anlagestrukurierung.
** Dies sind 75% des letzten Bruttogehaltes in Höhe von 3.345 Euro. Das Gehalt wurde annahmegemäss um 2% pro Jahr erhöht. Der angesparte Kapitalstock beträgt 251.261 Euro. Das monatliche Altersvorruhestandsgeld von 2.509 Euro erhöht sich ebenfalls jährlich um 2% aus der Verzinsung des Kapitalstocks.
*** Zur Erklärung: 200 € Bruttogehalt entsprechen in diesem Beispiel 100 € Nettogehalt. 200 € Bruttogehalt zuzüglich 20% (40€) Arbeitgeberanteil SV-Abgaben sind 240,- €, die monatlich zur Anlage ins Zeitwertkonto gelangen.
Der Vergleich zwischen betrieblichen Altersvorsorgen und Zeitwertkonten:
Excell-Tabelle „ZWKvsBAVsg“
III.) Rubrik „Bertriebliche Altersvorsorgen“:
Betriebliche Altersvorsorgen – steuer- und sozialversicherungsabgabefreies Sparen aus dem Bruttogehalt
100 Euro Nettogehalt entsprechen, je nach individueller Steuer- und SV-Quote, nicht selten sogar mehr als 200 Euro Bruttogehalt.
Wer sozusagen monatlich auf 100 Euro Nettogehalt verzichtet, um aus dem entsprechenden Bruttogehalt in eine betriebliche Altersvorsorge zu sparen, dessen monatlicher Sparbeitrag liegt über 200 Euro. Dies ist das „Bruttosparprinzip“ des betrieblichen Sparens, deren mögliche Varianten „Zeitwertkonten“ sowie die „fünf Formen betrieblicher Altersvorsorge“ sind.
Der Gesetzgeber verpflichtet seit 2001 jeden Arbeitgeber, seinen Arbeitnehmern mindestens eine dieser betrieblichen Sparformen im Rahmen der Entgeltumwandlung anzubieten.
„Entgeltumwandlung“ ist die Finanzierung des betrieblichen Vorsorgesparens durch den Arbeitnehmer, der auf den entsprechenden Teil seines Bruttoentgeltes verzichtet, indem er ihn in die betriebliche Besparung wandelt. Die andere Variante ist die „Arbeitgeber-finanzierung“.
In den Varianten „Entgeltumwandlung“ und „Arbeitgeberfinanzierung“ unterscheiden sich die sozialversicherungs- und steuerfreien Besparungsobergrenzen.
Bei „Entgeltumwandlungen“ gilt für alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Die Besparung ist bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherungspflicht (BBMGR) sozialversicherungs-beitragsfrei. Das sind Wandlungsbeträge von im Jahr 2.544 Euro (West), bzw. 2.160 Euro (Ost). Steuerfrei sind die gleichen Beträge zuzüglich 1.800 Euro im Jahr, das sind 4.344 Euro (West) und 3.960 Euro (Ost).
Bei „Arbeitgeberfinanzierungen“ gelten die gleichen Beträge, mit Ausnahme von AG-finanzierungen in Unterstützungskassen und Pensionszusagen. Hier sind diese Beiträge ohne Obergrenze sozialabgaben- und streuerfrei.
Nähere Informationen zu bAVen, die vor 2005 abgeschlossen wurden sowie zu „Zeitwertkonten“, welche ohne Obergrenze steuer-und sozialabgabefrei bespart werden können, finden Sie hier: www.buchlercapital.net/8.html
Anmerkung: Das System der deutschen betrieblichen Altersvorsorge ist seiner Komplexität weltweit unübertroffen. Die hier ausgeführten Darstellungen können sich aus Platzgründen nur auf einige wesentliche Aspekte beschränken und keine vollständige Beratung ersetzen.
Die fünf Durchführungswege der bAV sind: Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds Unterstützungskasse, Pensionszusage.
Vorab: Vermögenswirksame Leistungen und Riesterrenten lassen sich ebnenfalls über die betriebliche Altersvorsorge besparen.
Direktversicherung und Pensionskasse
Bei einer Direktversicherung wird eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Entsprechend werden bei der Pensionskasse die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch die Pensionskasse erbracht.
Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Versicherungs- bzw. Versorgungszusage geregelt. Sie beinhaltet, dass das Unternehmen als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung zugunsten der Arbeitnehmer (versicherte Person) abschließen, aus der die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene bezugsberechtigt sind. Beide Durchführungswege sind leicht und damit kostengünstig zu verwalten.
Riesterförderung als bAV über DV und PK ist ebenfalls möglich.
Berufsunfähigkeits-, Todes- und Invaliditätsrisiken sind ebenfalls versicherbar. Kapitalabfindungen statt Rente ist nicht möglich.
Pensionsfonds
Pensionsfonds ermöglichen durch Anlage in Spezialfonds eine attraktive Rendite bei gleichzeitigem Kapitalerhalt der Beiträge. Die Rendite hängt von der Fondsentwicklung ab.
Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern wird über eine Versorgungszusage geregelt. Das Unternehmen ist Vertragspartner, der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen beziehen die Versorgungsleistungen direkt vom Pensionsfonds. Kapitalabfindungen anstatt Rentenleistung ist bis zu 30% des angesparten Kapitalstockes möglich. Riesterförderung als bAV über PF ist ebenfalls möglich.
Unterstützungskasse (hier: die rückgedeckte UK)
Die Unterstützungskassen finanzieren die zugesagten Versorgungsleistungen über eine kongruente Rückdeckungsversicherung. In Ihrer Bilanz ist weder ein Aktivwert noch eine Rückstellung für künftige Versorgungsverpflichtungen auszuweisen.
Die Unterstützungskasse ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Versicherung. Sie stellen durch laufende, gleichbleibende oder steigende Zuwendungen die Finanzmittel für die Rückdeckungsversicherung zur Verfügung. Die Arbeitnehmer (versicherte Person) bzw. deren Hinterbliebene beziehen Versorgungsleistungen direkt von der Unterstützungskasse. Eine Kapitalabfindung statt Rente ist möglich. Die Riesterförderung über UK ist nicht möglich.
Pensionszusage
Das Unternehmen erteilt seinen Arbeitnehmern eine Pensionszusage. Für diese Verpflichtungen müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden (Passivposten). Die zugesagten Leistungen sind vom Unternehmen an den Mitarbeiter direkt direkt zu erbringen.
Durch den Abschluss bspw. einer Rückdeckungsversicherung oder eines Fondssparplanes können die Versorgungsleistungen (Alter, Tod, Berufsunfähigkeit, Invalidität) finanziert werden. Das Unternehmen ist dabei Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter, die Arbeitnehmer (versicherte Person) haben keine Ansprüche aus der Versicherung oder den wie auch immer gestalteten Sparplänen, sondern gegen das Unternehmen. Die Beitragszahlung kann sehr flexibel gestaltet werden. In der Bilanz müssen Aktivposten in Höhe des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherung gebildet werden.
Eine Kapitalabfindung statt Rente ist möglich. Die Riesterförderung über UK ist nicht möglich.
Problem-Pensionszusagen - Diagnose, Sanierung, Abfindung und Wandlung
Im Zuge der Verwendung von PZ als Steuersparinstrument werden Pensionsverpflich-tungen oft nicht mit einem entsprechenden Sparplan rückgedeckt. Der Gesetzgeber verlangt dies nicht. Verlangt wird hingegen, dass das Unternehmen jederzeit in der Lage ist die gegenwärtigen Ansprüche abgezinst auf den heutigen Tag zu erfüllen. Ist dies nicht der Fall, sind die Reizworte "nicht gegebene Ernsthaftigkeit", "verdeckte Gewinnausschüttung" und "Nichtfinanzierbarkeit". Mit der Folge: Alle Rückstellungen sind rückwirkend aufzulösen und zu versteuern.
Das wird teuer oder gar unmöglich. Dieses Damoklesschwert schwebt über mehr als 80% aller Unternehmen mit Pensionszusagen.
Damit die Substanz zur Verpflichtungserfüllung möglichst effektiv herangebildet wird, ist es sinnvoll Pensionsverpflichtungen mit Sparplänen, deren zu erwartende Rendite möglichst hoch ist, rückzudecken. Fondssparpläne sind i.d.R. die beste Variante. Schon durchschnittliche Aktienfonds lassen langfristig 8% Jahresrendite erwarten. Klassische Versicherungen verzinsen sich mit selten mehr als 4%.
Wie wird eine Pensionszusage richtig gemacht? Wie ändert man die Besparung oder überführt eine Pensionszusage möglichst steuerneutral und liquiditätsschonend in andere bAV-Formen und/oder in Zeitwertkonten und welche – oft unerkannten - Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung gibt es?
Vermeidung von „Problemzusagen“: Pensionszusage richtig gemacht.
Sanierung von „Problemzusagen“: Diagnose, Heilung, Abfindung und Wandlung in andere Formen des betrieblichen Sparens und/oder in Zeitwertkonten
Weitere Infos finden Sie unter www.buchlercapital.net/19.html
Webseite: www.buchlercapital.net/19.html |
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